Pflegehilfsmittelversorgung

Ihre persönliche Pflegehilfsmittelversorgung

Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Sie tragen zur Linderung der Beschwerden der/des Pflegebedürftigen bei und ermöglichen eine selbstständige Lebensführung. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:

  • technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen oder Betteinlagen.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege von zu Hause aus stattfindet, entsteht Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.

Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause? Die Pflege erfolgt zu Hause?

Dann haben Sie gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich! Für eine Kostenübernahme reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse aus.

Mit unserer Hilfe bekommen Sie ohne viel Aufwand Ihre persönliche Pflegehilfsmittelversorgung.

Zwei Apotheker geben einer älteren Kundin in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente

Die Voraussetzung für die Erteilung eines Pflegegrads

Die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs beruht auf der Frage, wie selbstständig die Betroffenen ihren Alltag bestreiten können. Die maßgeblichen Kriterien umfassen die tatsächlichen, praktische Fähigkeiten der zu pflegenden Person und das Meistern der täglichen Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme.

 

Die Kriterien der Pflegegrade in anteiliger Berücksichtigung:

Mobilität (10%)
Aufstehen, Zubettgehen, Hinsetzen, Gehen, Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)
Sprachfähigkeit, räumliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit

Psychische Problemaspekte und Verhaltensweisen (7,5%)
Unruhe, psychische Belastungen, motorisch auffälliges Verhalten

Fähigkeit zur Selbstversorgung (40%)
Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Nahrungsaufnahme

Fähigkeit zur selbständigen Erfüllung von medizinischen Bedürfnissen (20%)
Arztbesuche, Einnahme von Medikamenten

Erfüllung von Alltagskompetenzen und soziale Interaktionsmöglichkeiten (15%)
Beschäftigungen in der Freizeit, Kontakt zu Familie und Freunden

Fällt Ihnen auf, dass ein Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist der zuständigen Krankenkasse zugehörig, Sie können demnach die gleichen Kontaktdaten zur Antragstellung nutzen. Der Antrag bei der Pflegekasse wurde bewilligt? Dann haben Sie ein Recht auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Ihre Pflegehilfsmittelversorgung – Der Versorgungsablauf im Überblick

1.

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren persönlichen Bedarf an Pflegehilfsmitteln. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir verschiedene Versorgungsvorschläge für Sie.

2.

Sie unterschreiben den von uns erstellten Antrag auf Kostenübernahme. Die Formalitäten der Beantragung bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

3.

Ihre Pflegehilfsmittel können Sie regelmäßig bei uns in der Apotheke abholen oder bequem nach Hause geliefert bekommen. Sollten Sie Änderungswünsche haben, setzen wir diese jederzeit gerne für Sie um.

Folgende Verbrauchspflegehilfsmittel werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen:

Mundschutz

Mundschutz & FFP2-Masken

Ein Mundschutz verhindert die Übertragung von Atemwegskeimen. Abwaschbare Schutzschürzen schützen die Kleidung.

Flaschendesinfektion

Desinfektionsmittel

Mit dem richtigen Mittel desinfizieren Sie verunreinigte Flächen oder Ihre Hände – einfach und sicher.

Bettschutzeinlage

Bettschutzeinlagen

Sie schützen die Matratze vor Feuchtigkeit. Sie können täglich gewechselt werden.

Einmalhandschuhe

Fingerlinge & Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe und Fingerlinge dienen dem Schutz des Pflegenden.

Schutzschürze

Schutzschürzen

Schutzlätzchen

Schutzlätzchen

Sie haben Fragen oder sind sich nicht sicher? Gerne helfen wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner kümmern wir uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse. Die Lieferung erfolgt automatisch und für Sie kostenfrei.

Kommen Sie in unsere Apotheke – wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Pflegehilfsmittelversorgung!

Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittelversorgung

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Alle Versicherten mit einem Pflegegrad und mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bis zu einem monatlichen Betrag von 42 € übernommen, wenn der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt worden ist. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner KRIEGER Patientenversorgung GmbH übernehmen wir das für Sie.

Welche Pflegehilfsmittel bekomme ich für die 42 € Pauschale?

Sie bekommen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Schutzlätzchen, Mundschutz & FFP2-Masken, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel, sowie Händedesinfektionstücher und Flächendesinfektionstücher.

Wann stehen mir die 42 € zu?

Voraussetzung für die Kostenerstattung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 42 € ist ein Pflegegrad (1 bis 5) und die Tatsache, dass Sie zu Hause von einem Angehörigen gepflegt werden.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erhalten Sie Ihre Genehmigung direkt von Ihrer Kasse oder erhalten eine Rückinformation von unserem Kooperationspartner.

Kann ich auch eine normale Damenbinde für meine Inkontinenzversorgung nutzen?

Nein, davon ist dringend abzuraten. Trotz der optischen Ähnlichkeit ist die Verwendung von Damenbinden nicht für die Inkontinenzversorgung geeignet. Aufbau und Eigenschaften (etwa: Flüssigkeit & Gerüche binden) von Inkontinenz- Einlagen und Damenbinden sind völlig unterschiedlich.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist für ein Jahr oder auch unbefristet genehmigt. Sie bestimmen die Zusammenstellung Ihrer Pflegehilfsmittelversorgung und die Lieferung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen automatisch und monatlich.

Kann ich die monatlichen Pflegeprodukte individuell ändern?

Ja. Sagen Sie unserem Kooperationspartner einmal in welchem Abstand Sie welche Produkte geliefert bekommen möchten und die Lieferungen erfolgen automatisch in dem von Ihnen gewählten Rhythmus und Zusammenstellung.

Gibt es spezielle Windeln für nachts?

Ja. Kann eine Windel in einem längeren Zeitraum wie z.B. nachts oder auch auf Reisen nicht gewechselt werden, sollte man ein Produkt mit einer sehr hohen Saugkraft wählen. Zusätzlich kann nachts eine Bettschutzeinlage zur Wiederverwendung oder für den einmaligen Gebrauch helfen.

Wie oft kann ich waschbare / wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über die Pflegekasse beziehen?

Sie können pro Jahr bis zu 2 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.

Welches Material haben die Handschuhe?

Im Zuge der 42 € Standardversorgung werden Sie mit Vinylhandschuhen versorgt.